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Arbeitsrecht Augsburg: Aufhebungsvertrag wegen Corona

WEGEN DER CORONA-KRISE WOLLEN SEHR VIELE ARBEITGEBER ARBEITSRECHTLICHE AUFHEBUNSVERTRÄGE ABSCHLIEßEN. DIE VON ARBEITGEBERN ANGEBOTENEN ARBEITSRECHTLICHEN AUFHEBUNGSVERTRÄGE SIND FÜR ARBEITNEHMER JEDOCH ÄUßERST NACHTEILIG. WELCHE ARBEITSRECHTLICHEN REGELUNGSPUNKTE FÜR ARBEITNEHMER WICHTIG SIND UND WIE DIESE AUSGEHANDELT WERDEN, ERKLÄREN UNSERE FACHANWÄLTE FÜR ARBEITSRECHT.

Die Corona-Krise führt zur arbeitsrechtlichen „Verschlankung“ von Unternehmen
Aufgrund der Corona-Krise bricht bei zahlreichen Unternehmen der Umsatz weg, sodass die Unternehmen in wirtschaftliche Bedrängnis geraten. Als Folge wollen die Unternehmen ihre Kosten senken und daher Arbeitnehmer (= Personalkosten) aus dem Betrieb verbringen. Die arbeitsrechtliche Praxis zeigt, dass aktuell sehr viele Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Aufhebungsverträge anbietet, mit denen die jeweiligen Arbeitsverhältnisse beendet werden sollen. 

Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag aus Arbeitgeber-Sicht
Die von den Arbeitgebern angebotenen arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträge sind jedoch nur für Arbeitgeber vorteilhaft. So wollen die Arbeitgeber, dass die Arbeitsverhältnisse sofort enden. Weitere Zahlungen sind regelmäßig nicht vorgesehen. Einzig ein „wohlwollendes und qualifiziertes“ Arbeitszeugnis wird angeboten, um den Arbeitnehmern den sehr schlechten arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag „schmackhaft“ zu machen. 

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht warnen eindringlich vor diesen nachteiligen arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen: Zunächst verhängt die Bundesagentur für Arbeit bei dem Abschluss dieses arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags eine 12-wöchige Sperre hinsichtlich des ALG I. Zudem fallen Sie bei der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses in eine weitere Sperre hinsichtlich des ALG I. Auch fehlen die unwiderrufliche Freistellung und die Zahlung einer Abfindung. Abschließend ist die Vereinbarung über ein „wohlwollendes und qualifiziertes“ Arbeitszeugnis reine Makulatur, da Ihnen genau dieses bereits durch Gesetz zusteht. 

Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag aus Arbeitnehmer-Sicht
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie gerne kostenlos darüber, wie ein arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag aus Arbeitnehmer-Sicht richtig gestaltet wird: Zunächst gibt es arbeitsrechtliche Möglichkeiten, die Sperre hinsichtlich des ALG I zu verhindern, die eintritt, sofern ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Auch kann die Sperre hinsichtlich des ALG I verhindert werden, die durch die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht. Zudem wissen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht genau, wie der richtige arbeitsrechtliche Druck ausgeübt wird, um eine längere Zeit der unwiderruflichen Freistellung (= volles Gehalt, keine Arbeitspflicht) und eine hohe Abfindung zu erhalten. Schließlich sollte ein arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag die Benotung des Arbeitszeugnisses, z.B. „gut bis sehr gut samt entsprechender Abschlussformel“, beinhalten, da die arbeitsrechtliche Erfahrung zeigt, dass anschließend darüber sehr häufig gestritten wird. 

Nur diese genannten Regelungspunkte im arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag wahren Ihre Rechte als Arbeitnehmer. 

Mit dem ArbeitnehmerHilfeVerein die bestmöglichen Bedingungen für einen arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag erreichen
Aber wie erreichen Sie das für Sie bestmögliche Verhandlungsergebnis? Unsere auf dem Arbeitsrecht sehr erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie als Mitglied gerne umfassend und kostenlos zu allen wesentlichen Fragen zum arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag. Durch unsere arbeitsrechtliche Beratung sind Sie bestens informiert und „verschenken“ keine Ansprüche an Ihren Arbeitgeber. 

In Augsburg steht Ihnen dafür unsere sehr erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht sehr gerne zur Verfügung. Werden Sie Mitglied und lassen Sie sich kostenfrei beraten! Rufen Sie sofort an unter: 0821-21715610



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